Unkenntnis kann teuer werden – Vorsicht bei der Endabnahme des Neubaus

Jeder Bauherr ist heilfroh, wenn das letzte Fenster gesetzt, die letzte Tür eingebaut und die finalen Elektroinstallationen erledigt sind. Noch schnell die Endabnahme über die Bühne bringen und dann mit Sack und Pack in die eigenen vier Wände einziehen. Diese Vorgehensweise ist zwar verständlich, kann jedoch extrem teuer werden.

Die letzte Möglichkeit für die Dokumentation von Baumängeln

© stgrafix – fotolia.de

Die Endabnahme des Neubaus steht nicht etwa für sich alleine, sondern ist ein elementarer Bestandteil des Bauprozesses. Damit bietet sie die letzte Chance, bestehende Baumängel zu detektieren und zu dokumentieren. Sobald die Tinte auf dem Abnahmebogen nämlich trocken ist, hat der Bauherr gegenüber dem Bauunternehmen bestätigt, dass der Vertrag zum Baukredit eingehalten wurde. Bei Mängeln, die erst später auffallen, da sie voller Vorfreude oder Unachtsamkeit übersehen worden sind, muss der Bauherr nach Ablauf der Gewährleistungsfrist für alle Reparaturen oder Nachbesserungsarbeiten in der Regel selbst aufkommen.

Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist?

Mit der Bauabnahme beginnt für Bauherren und Bauunternehmer die Zeit zu laufen, in der die Handwerker gesetzlich dazu verpflichtet sind, sämtliche Mängel zu beheben. Ob die Gewährleistungsfrist vier oder fünf Jahre beträgt, hängt davon ab, auf welcher Basis der Vertrag abgeschlossen wurde. Während die Frist bei Verträgen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) vier Jahre beträgt, liegt die Frist für die meisten Bauherren, die nach dem BGB behandelt werden, bei fünf Jahren. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen nur noch dann möglich, wenn beispielsweise eine arglistige Täuschung vorliegt.

Endabnahme nur mit unabhängigem Sachverständigen durchführen

Da der Bauunternehmer vor der Endabnahme im Streitfall in der Beweislast ist, sollten Bauherren die Endabnahme bis zur Beseitigung der Mängel verweigern. Je nach Rechtsauffassung kann auch bereits die vollständige Überweisung der letzten Rechnung als rechtsgültige Endabnahme gelten. Um auf Nummer sicher zu gehen, macht es daher immer Sinn, die Endabnahme zusammen mit einem unabhängigen Sachverständigen durchzuführen. Das kostet zwar Geld, spart langfristig aber eine Menge Ärger.